AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienhaus - Am Waldrand“

1. Anreise / Abreise: Anreise ab 15:00 Uhr des ersten Buchungstages und Abreise bis spätestens 10:00 Uhr des letzten Buchungstages. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

2. Sonderwünsche und Nebenabreden sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

3. Bezahlung: Direkt bei Buchung ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Sollte die Buchung des Aufenthaltszeitraumes weniger als 30 Tage vor Reiseantritt betragen, ist der vollständige Betrag bei Buchung zu begleichen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten wie etwa für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben und sind im Buchungspreis enthalten. Zusätzlich erhoben wird eine Reinigungspauschale in Höhe von 45 € pro Aufenthalt. 

4. Rücktritt/Stornierung: Ein Rücktritt ist jederzeit möglich und muss schriftlich erfolgen. Im Falle eines Rücktritts sind Sie zur Erstattung des entstandenen Schadens verpflichtet: Rücktritt ab dem Tag der Buchung bis 55 Kalendertage vor Mietbeginn 10 % des Mietpreises 54 – 33 Kalendertage vor Mietbeginn 30 % des Mietpreises 32 – 22 Kalendertage vor Mietbeginn 60 % des Mietpreises 21 – 12 Kalendertage vor Mietbeginn 80 % des Mietpreises 11 Kalendertage vor Mietbeginn – Mietbeginn 100 % des Mietpreises Bereits eingezahlte Beträge werden selbstverständlich verrechnet. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter zu den genannten Bedingungen zu stellen, der an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. In diesem Fall ist eine schriftliche Benachrichtigung mit allen erforderlichen Kontaktdaten notwendig.

5. Pflichten des Mieters: Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

6. Haftung: Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

7. Schlussbestimmungen: Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.

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Quelle: www.ferienwohnung-richtig-vermieten.de